Lizenzpflicht gilt bei Weitersendung von Rundfunksignalen - BVI-Rahmenvertrag mit VG Media bietet 20 Prozent Rabatt

Gemäß § 20b UrhG können die Rechte der sogenannten Kabelweitersendung von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden. Die meisten privaten Fernseh- und Hörfunksender lassen ihre Urheber- und Leistungsschutzrechte von der VG Media wahrnehmen, die  unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) steht.

 

Der BVI empfiehlt allen Verwaltern von Mehrparteienhäusern, ihre Auftraggeber wegen der Sorgfaltspflichten zu informieren und bei der Bearbeitung der Fragebögen- und Vertragsunterlagen der VG Media zu unterstützen. Sie erleichtern den Auftraggebern damit den Rechteerwerb, denn diese sind als Nutzer der Urheber- und Leistungsschutzrechte der VG Media verpflichtet, diese Rechte zu erwerben und zu vergüten.

 

Anfang 2012 hat der BVI  einen Gesamtvertrag mit der VG Media abgeschlossen. Der sieht unter anderem vor, dass nur dann Lizenzentgelte gezahlt werden müssen, wenn die Kabelweitersendung an mehr als zehn Wohnungen pro Empfangsanlage erfolgt. Zudem gewährt die VG Media im Rahmen des mit dem BVI geschlossenen Vertrages einen Lizenzentgeltrabatt in Höhe von 20 Prozent. Für das Jahr 2010 beträgt das Lizenzentgelt 1,54 Euro (inkl. USt.) pro angeschlossene Wohnung und Jahr. Ab dem Jahr 2011 verringert sich das Lizenzentgelt auf 1,01 Euro (inkl. USt.) pro angeschlossene Wohnung im Jahr. Für die Ansprüche, die von der VG Media für den Zeitraum vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2009  geltend gemacht werden, ist nur eine einmalige pauschale Vergütung in Höhe von 64,20 Euro (inkl. USt.) an die VG Media zu zahlen (soweit nicht mehr als 75 WE versorgt werden).

 

In den Genuss der Vorteile der Partnerschaft zwischen BVI und VG Media gelangen Eigentümer von Mehrparteienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften durch den Abschluss eines Einzelvertrages mit der VG Media, der im Rahmen der Gesamtvertragsverhandlungen bereits verhandelt worden ist.

Mehr Informationen zum Thema VG Media erhalten Sie unter www.vgmedia.de



  

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