Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die mit einer hausinternen Satelliten-/DVB-T-Antennenanlage Fernseh- und Hörfunksignale empfangen und an die einzelnen Wohneinheiten weitersenden, sind laut Urheberrechtsgesetz verpflichtet, Lizenzentgelte an die Urheber zu zahlen. Denn rechtlich besteht hierbei ein Anspruch auf Lizenzentgelte, soweit eine Kabelweitersendung an mehrere Wohnungen vorliegt. Eine Ausnahme von der Lizenzpflicht besteht nur, wenn im Einzelfall eine besondere persönliche Verbundenheit, wie zum Beispiel ein familiär nachbarschaftliches Verhältnis zwischen dem Eigentümer und den Bewohnern, nachgewiesen werden kann. Eigentümer, die ihre Programme über Telekommunikationsdienstleister wie Kabel Deutschland, Tele Columbus o. Ä. beziehen, sollten prüfen, ob der jeweilige Anbieter bereits einen eigenen Nutzungsvertrag mit der VG Media eingegangen ist. In diesem Fall würde eine erneute Zahlung der Lizenzgelder entfallen.
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