Rahmenverträge
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Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die mit einer hausinternen Satelliten-/DVB-T-Antennenanlage Fernseh- und Hörfunksignale empfangen und an die einzelnen Wohneinheiten weitersenden, sind laut Urheberrechtsgesetz verpflichtet, Lizenzentgelte an die Urheber zu zahlen. Denn rechtlich besteht hierbei ein Anspruch auf Lizenzentgelte, soweit eine Kabelweitersendung an mehrere Wohnungen vorliegt. Eine Ausnahme von der Lizenzpflicht besteht nur, wenn im Einzelfall eine besondere persönliche Verbundenheit, wie zum Beispiel ein familiär nachbarschaftliches Verhältnis zwischen dem Eigentümer und den Bewohnern, nachgewiesen werden kann. Eigentümer, die ihre Programme über Telekommunikationsdienstleister wie Kabel Deutschland, Tele Columbus o. Ä. beziehen, sollten prüfen, ob der jeweilige Anbieter bereits einen eigenen Nutzungsvertrag mit der VG Media eingegangen ist. In diesem Fall würde eine erneute Zahlung der Lizenzgelder entfallen. |
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| VG_Media_Lizenzvertrag.pdf | ||||
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Rahmenvertrag für BVI-Mitglieder:
Festnetz , Mobilfunk , Hardware, Software, Tarife, Rabatte und Flatrates für Geschäftskunden In der Telekom Deutschland GmbH verschmelzen Festnetz- und Mobilfunkgeschäft sowie der Geschäftskundenbereich. |
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BVI-Mitgliedern wird eine Arbeitssicherheitsbertreuung gemäß der aktuellen Arbeitsstättenverordnung angeboten. Die InRaCon GmbH erstellt individuelle Angebote/Verträge für die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse. Grundlage dafür ist die zum Herunterladen bereitgestellte Preisliste. |
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| 2012_01_24_preisliste.pdf | ||||
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| BVI-Mitglieder erhalten nach Beratung und Vertragsaufnahme ... |
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| Neuer Rahmenvertrag mit Caparol seit 1. Juni 2008 |
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Rahmenverträge-Archiv
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Der Vertrag schließt eine zweistündige kostenlose Erstberatung vor Ort ein.... |
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Beim Besuch der offenen Seminare 10 % Rabatt bezogen auf die Seminargebühr. |
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